Sie interessieren sich für eine freie Wohnung aus unserem Wohnungsbestand? Um für diese Wohnung einen Dauernutzungsvertrag abschließen zu können, müssen Sie zunächst Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft werden. Dazu bitten wir Sie zu einer persönlichen Vorsprache in unsere Geschäftsstelle. Wenn Sie Mitglied werden, wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 € (§ 5 Abs. 1 der Satzung) sowie der Erwerb eines Pflichtanteils in Höhe von 160,00 € (§ 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung) fällig. Bei Überlassung einer Wohnung oder einer Garage müssen weitere Anteile erworben werden (§ 17 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Anlage zur Satzung). 


Wohnungsbezogene Pflichtanteile

a) Mehrfamilienhaus

Ausstattung

wohnungsbezogene Anteile

Anteile gesamt

1 RWE ohne Bad

1

2

1 RWE mit Bad

2

3

2 RWE ohne Bad

3

4

2 RWE mit Bad

4

5

3 RWE ohne Bad

4

5

3 RWE mit Bad, bis 63 m²

5

6

3 RWE mit Bad, über 63 m²

6

7

4 RWE ohne Bad

6

7

4 RWE mit Bad, bis 76 m²

7

8

ab 4 RWE mit Bad, über 76 m²

8

9

b) Einfamilien/Reihenhaus

8

9

Für eine Garage ist ein weiterer Pflichtanteil zu zahlen.