Vorteile und Besonderheiten 

  • Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt durch die Anteile an der Genossenschaft Rechte.
  • Mitglieder leben in der Wohnungsgenossenschaft sicher und geschützt vor Mietspekulation und Eigenbedarfkündigungen. Sie haben mit dem Dauernutzungsrecht ein lebenslanges Wohnrecht.
  • Die Mitgliedschaft nicht jedoch die Wohnung ist vererbbar.
  • Die Genossenschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Die erwirtschafteten Überschüsse aus den Nutzungsgebühren werden in die Instandhaltung, in die Sanierung und Modernisierung des Bestandes investiert.
  • Die Wohnungsgenossenschaft ist eine ideale demokratische Organisationsform für das Wohnen und Zusammenleben unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder. Die Mitglieder haben Nutzungs- und Mitwirkungsrechte. Sie haben ein aktives und passives Wahlrecht (z.B. bei der Wahl des Aufsichtsrates) sowie Rede-, Antrags- und Auskunftsrecht (z.B. in der Mitgliederversammlung).
    Jedes Mitglied hat eine Stimme. Damit sind alle Mitglieder gleichgestellt.